Wahlaufruf

Aufruf zur Wahl der Landeselternversammlung

Gemäß § 27a Abs. 5 Satz 1 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) wählt die Landeselternversammlung die Landeselternvertretung.

Zusammensetzung der Landeselternversammlung

Die Landeselternversammlung setzt sich zusammen aus:

  • jeweils einer Delegierten oder einem Delegierten sowie
  • einer Ersatzdelegierten oder einem Ersatzdelegierten
    für die Bereiche Tageseinrichtungen (Kita) und Kindertagespflege
    — je Jugendamtsbezirk in Hessen.

Insgesamt werden:

  • 33 Delegierte für den Bereich der Tageseinrichtungen und
  • 33 Delegierte für den Bereich der Kindertagespflege gewählt.

Die Wahl ist geregelt in der Landes-Elternmitwirkungsverordnung (LElMV) vom 24. April 2023 (GVBl. S. 310).

Wahlberechtigung und Registrierung

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Erziehungsberechtigte im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII, deren Kinder in Hessen in einer Kita oder in Kindertagespflege betreut werden.

Dazu zählen:

  • die Personensorgeberechtigten sowie
  • volljährige Personen, die dauerhaft Aufgaben der Personensorge übernehmen und dies mit den Sorgeberechtigten vereinbart haben.

Stimmrecht

  • Pro Kind steht eine Stimme für die jeweilige Betreuungsform zu.
  • Mehrere Kinder in derselben Betreuungsform → nur eine Stimme.
  • Das Stimmrecht kann nur von einem Wahlberechtigten ausgeübt werden. Sind mehrere Personen wahlberechtigt, müssen sie sich auf eine Person einigen.

Registrierung zur Wahl

Zur Stimmabgabe ist eine fristgerechte Registrierung erforderlich:

  • Registrierungszeitraum: ab Veröffentlichung des Wahlaufrufs bis 24. Oktober 2025
  • Für Briefregistrierung gilt: Poststempel spätestens 10. Oktober 2025

Online-Registrierung: www.lev-wahlen-hessen.de/registrierung

Postalische Registrierung:

Geschäftsstelle der KiTa-Landeselternvertretung Hessen
KitaEltern Hessen e.V.
Südanlage 21c
35390 Gießen

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • vollständiger Name
  • Zahlencode (erhältlich bei der Kita oder Kindertagespflegeperson)
  • E-Mailadresse (für Online-Wahl) oder
  • Postanschrift (für Briefwahl)

Kandidatur als Delegierte oder Delegierter

Eine Kandidatur als Delegierte oder Delegierter ist bis zum 24. Oktober 2025 möglich.

  • Auch hier ist eine Registrierung mit Zahlencode erforderlich.
  • Die Bewerbung erfolgt online über einen passwortgeschützten Bereich der Wahlplattform oder bei Teilnahme per Brief über den Download eines Formulars (erhältlich über www.lev-wahlen-hessen.de).

Angaben zur Kandidatur:

  • Name
  • Einrichtung(en), in der/dem das Kind oder die Kinder betreut werden
  • (optional) Bild und persönlicher Vorstellungstext (wird auf der Wahlplattform veröffentlicht)

Bei mehreren Betreuungsformen oder Jugendamtsbezirken ist eine Kandidatur nur für einen Bereich bzw. einen Bezirk zulässig.

Wahlverfahren

Stimmabgabe

  • Die Wahlfrist beträgt 3 Wochen und beginnt drei Tage nach Veröffentlichung der Kandidierendenlisten auf www.lev-wahlen-hessen.de 

Online-Wahl

  • Die Wahlberechtigten erhalten einen individuellen Zugang per E-Mail.
  • Die Stimmabgabe erfolgt anonym über ein sicheres eVoting-System.

Briefwahl

Die Wahlberechtigten erhalten:

  1. Stimmzettel mit Wahlliste und Wahlupload-Umschlag
  2. Freiumschlag für die Rücksendung
  3. Offene Erklärung über die persönliche oder unterstützte Durchführung der Wahl

Wahlergebnis und Zusammensetzung

  • Veröffentlichung des Wahlergebnisses: 08. Dezember 2025
    – online auf der Wahlplattform, per Aushang in Kitas & bei Kindertagespflegepersonen sowie in den Medien
  • Je Jugendamtsbezirk und Betreuungsform gilt:
    • Delegierte*r: Person mit den meisten Stimmen
    • Ersatzdelegierte*r: Person mit zweitmeisten Stimmen
    • Bei Stimmengleichheit: Entscheidung durch Los

Landeselternversammlung am 17. Januar 2026

Die gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten treffen sich zur Landeselternversammlung:

Datum: 17. Januar 2026
Ort: Wiesbaden

  • Stimmberechtigt: ausschließlich die Delegierten
  • Bei Verhinderung: Vertretung durch Ersatzdelegierte
  • Ersatzdelegierte können anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt, solange sie nicht offiziell vertreten.

Wahl zur Landeselternvertretung

In der Versammlung wird aus der Mitte der Delegierten die KiTa-Landeselternvertretung (KiTa-LEV) gewählt.

Wählbar sind alle Personen, die auch zur Delegiertenwahl berechtigt sind.

  • Bewerbungsfrist für die LEV: bis 17. Januar 2026
  • Die Bewerbung erfolgt wie bei der Delegiertenwahl (online oder postalisch)
  • Auch bei Abwesenheit ist eine Wahl möglich, sofern die Kandidatur mit Einverständnis eingereicht wurde.