Wahlaufruf
Aufruf zur Wahl der Landeselternversammlung
Gemäß § 27a Abs. 5 Satz 1 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) wählt die Landeselternversammlung die Landeselternvertretung.
Zusammensetzung der Landeselternversammlung
Die Landeselternversammlung setzt sich zusammen aus:
- jeweils einer Delegierten oder einem Delegierten sowie
- einer Ersatzdelegierten oder einem Ersatzdelegierten
für die Bereiche Tageseinrichtungen (Kita) und Kindertagespflege
— je Jugendamtsbezirk in Hessen.
Insgesamt werden:
- 33 Delegierte für den Bereich der Tageseinrichtungen und
- 33 Delegierte für den Bereich der Kindertagespflege gewählt.
Die Wahl ist geregelt in der Landes-Elternmitwirkungsverordnung (LElMV) vom 24. April 2023 (GVBl. S. 310).
Wahlberechtigung und Registrierung
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind Erziehungsberechtigte im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII, deren Kinder in Hessen in einer Kita oder in Kindertagespflege betreut werden.
Dazu zählen:
- die Personensorgeberechtigten sowie
- volljährige Personen, die dauerhaft Aufgaben der Personensorge übernehmen und dies mit den Sorgeberechtigten vereinbart haben.
Stimmrecht
- Pro Kind steht eine Stimme für die jeweilige Betreuungsform zu.
- Mehrere Kinder in derselben Betreuungsform → nur eine Stimme.
- Das Stimmrecht kann nur von einem Wahlberechtigten ausgeübt werden. Sind mehrere Personen wahlberechtigt, müssen sie sich auf eine Person einigen.
Registrierung zur Wahl
Zur Stimmabgabe ist eine fristgerechte Registrierung erforderlich:
- Registrierungszeitraum: ab Veröffentlichung des Wahlaufrufs bis 24. Oktober 2025
- Für Briefregistrierung gilt: Poststempel spätestens 10. Oktober 2025
Online-Registrierung: www.lev-wahlen-hessen.de/registrierung
Postalische Registrierung:
Geschäftsstelle der KiTa-Landeselternvertretung Hessen
KitaEltern Hessen e.V.
Südanlage 21c
35390 Gießen
Folgende Angaben sind erforderlich:
- vollständiger Name
- Zahlencode (erhältlich bei der Kita oder Kindertagespflegeperson)
- E-Mailadresse (für Online-Wahl) oder
- Postanschrift (für Briefwahl)
Kandidatur als Delegierte oder Delegierter
Eine Kandidatur als Delegierte oder Delegierter ist bis zum 24. Oktober 2025 möglich.
- Auch hier ist eine Registrierung mit Zahlencode erforderlich.
- Die Bewerbung erfolgt online über einen passwortgeschützten Bereich der Wahlplattform oder bei Teilnahme per Brief über den Download eines Formulars (erhältlich über www.lev-wahlen-hessen.de).
Angaben zur Kandidatur:
- Name
- Einrichtung(en), in der/dem das Kind oder die Kinder betreut werden
- (optional) Bild und persönlicher Vorstellungstext (wird auf der Wahlplattform veröffentlicht)
Bei mehreren Betreuungsformen oder Jugendamtsbezirken ist eine Kandidatur nur für einen Bereich bzw. einen Bezirk zulässig.
Wahlverfahren
Stimmabgabe
- Die Wahlfrist beträgt 3 Wochen und beginnt drei Tage nach Veröffentlichung der Kandidierendenlisten auf www.lev-wahlen-hessen.de
Online-Wahl
- Die Wahlberechtigten erhalten einen individuellen Zugang per E-Mail.
- Die Stimmabgabe erfolgt anonym über ein sicheres eVoting-System.
Briefwahl
Die Wahlberechtigten erhalten:
- Stimmzettel mit Wahlliste und Wahlupload-Umschlag
- Freiumschlag für die Rücksendung
- Offene Erklärung über die persönliche oder unterstützte Durchführung der Wahl
Wahlergebnis und Zusammensetzung
- Veröffentlichung des Wahlergebnisses: 08. Dezember 2025
– online auf der Wahlplattform, per Aushang in Kitas & bei Kindertagespflegepersonen sowie in den Medien - Je Jugendamtsbezirk und Betreuungsform gilt:
- Delegierte*r: Person mit den meisten Stimmen
- Ersatzdelegierte*r: Person mit zweitmeisten Stimmen
- Bei Stimmengleichheit: Entscheidung durch Los
Landeselternversammlung am 17. Januar 2026
Die gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten treffen sich zur Landeselternversammlung:
Datum: 17. Januar 2026
Ort: Wiesbaden
- Stimmberechtigt: ausschließlich die Delegierten
- Bei Verhinderung: Vertretung durch Ersatzdelegierte
- Ersatzdelegierte können anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt, solange sie nicht offiziell vertreten.
Wahl zur Landeselternvertretung
In der Versammlung wird aus der Mitte der Delegierten die KiTa-Landeselternvertretung (KiTa-LEV) gewählt.
Wählbar sind alle Personen, die auch zur Delegiertenwahl berechtigt sind.
- Bewerbungsfrist für die LEV: bis 17. Januar 2026
- Die Bewerbung erfolgt wie bei der Delegiertenwahl (online oder postalisch)
- Auch bei Abwesenheit ist eine Wahl möglich, sofern die Kandidatur mit Einverständnis eingereicht wurde.