Wahlaufruf

Aufruf zur Wahl der Landeselternversammlung

Gemäß § 27a Abs. 5 Satz 1 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) wählt die Landeselternversammlung die Landeselternvertretung.

Zusammensetzung der Landeselternversammlung

Die Landeselternversammlung setzt sich zusammen aus:

  • jeweils einer Delegierten oder einem Delegierten sowie
  • einer Ersatzdelegierten oder einem Ersatzdelegierten
    für die Bereiche Tageseinrichtungen (Kita) und Kindertagespflege
    — je Jugendamtsbezirk in Hessen.

Insgesamt werden:

  • 33 Delegierte für den Bereich der Tageseinrichtungen und
  • 33 Delegierte für den Bereich der Kindertagespflege gewählt.

Die Wahl ist geregelt in der Landes-Elternmitwirkungsverordnung (LElMV) vom 24. April 2023 (GVBl. S. 310).

Wahlberechtigung und Registrierung

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Erziehungsberechtigte im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII, deren Kinder in Hessen in einer Kita oder in Kindertagespflege betreut werden.

Dazu zählen:

  • die Personensorgeberechtigten sowie
  • volljährige Personen, die dauerhaft Aufgaben der Personensorge übernehmen und dies mit den Sorgeberechtigten vereinbart haben.

Stimmrecht

  • Pro Kind steht eine Stimme für die jeweilige Betreuungsform zu.
  • Mehrere Kinder in derselben Betreuungsform → nur eine Stimme.
  • Das Stimmrecht kann nur von einem Wahlberechtigten ausgeübt werden. Sind mehrere Personen wahlberechtigt, müssen sie sich auf eine Person einigen.

Registrierung zur Wahl

Zur Stimmabgabe ist eine fristgerechte Registrierung erforderlich:

  • Registrierungszeitraum: ab Veröffentlichung des Wahlaufrufs bis 24. Oktober 2025
  • Für Briefregistrierung gilt: Poststempel spätestens 10. Oktober 2025

Online-Registrierung: www.lev-wahlen-hessen.de/registrierung

Postalische Registrierung:

Geschäftsstelle der KiTa-Landeselternvertretung Hessen
KitaEltern Hessen e.V.
Südanlage 21c
35390 Gießen

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • vollständiger Name
  • Zahlencode (erhältlich bei der Kita oder Kindertagespflegeperson)
  • E-Mailadresse (für Online-Wahl) oder
  • Postanschrift (für Briefwahl)

Kandidatur als Delegierte oder Delegierter

Eine Kandidatur als Delegierte oder Delegierter ist bis zum 24. Oktober 2025 möglich.

Angaben zur Kandidatur:

  • Name
  • Einrichtung(en), in der/dem das Kind oder die Kinder betreut werden
  • (optional) Bild und persönlicher Vorstellungstext (wird auf der Wahlplattform veröffentlicht)

Bei mehreren Betreuungsformen oder Jugendamtsbezirken ist eine Kandidatur nur für einen Bereich bzw. einen Bezirk zulässig.

Wahlverfahren

Stimmabgabe

  • Die Wahlfrist beträgt 3 Wochen und beginnt drei Tage nach Veröffentlichung der Kandidierendenlisten auf www.lev-wahlen-hessen.de 

Online-Wahl

  • Die Wahlberechtigten erhalten einen individuellen Zugang per E-Mail.
  • Die Stimmabgabe erfolgt anonym über ein sicheres eVoting-System.

Briefwahl

Die Wahlberechtigten erhalten:

  1. Stimmzettel mit Wahlliste und Wahlupload-Umschlag
  2. Freiumschlag für die Rücksendung
  3. Offene Erklärung über die persönliche oder unterstützte Durchführung der Wahl

Wahlergebnis und Zusammensetzung

  • Veröffentlichung des Wahlergebnisses: 08. Dezember 2025
    – online auf der Wahlplattform, per Aushang in Kitas & bei Kindertagespflegepersonen sowie in den Medien
  • Je Jugendamtsbezirk und Betreuungsform gilt:
    • Delegierte*r: Person mit den meisten Stimmen
    • Ersatzdelegierte*r: Person mit zweitmeisten Stimmen
    • Bei Stimmengleichheit: Entscheidung durch Los

Landeselternversammlung am 17. Januar 2026

Die gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten treffen sich zur Landeselternversammlung:

Datum: 17. Januar 2026
Ort: Wiesbaden

  • Stimmberechtigt: ausschließlich die Delegierten
  • Bei Verhinderung: Vertretung durch Ersatzdelegierte
  • Ersatzdelegierte können anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt, solange sie nicht offiziell vertreten.

Wahl zur Landeselternvertretung

In der Versammlung wird aus der Mitte der Delegierten die KiTa-Landeselternvertretung (KiTa-LEV) gewählt.

Wählbar sind alle Personen, die auch zur Delegiertenwahl berechtigt sind.

  • Bewerbungsfrist für die LEV: bis 17. Januar 2026
  • Die Bewerbung erfolgt wie bei der Delegiertenwahl (online oder postalisch)
  • Auch bei Abwesenheit ist eine Wahl möglich, sofern die Kandidatur mit Einverständnis eingereicht wurde.

 

Illustration einer Gruppe von Wählern mit Stimmzettel vor Wahlurnen

Wählen? Kandidieren? Jetzt registrieren!

Um bei der LEV-Hessen-Wahl online abzustimmen oder dich als Delegierte:r zu bewerben, ist eine einmalige Registrierung bis spätestens 24.10.2025 als wahlberechtigtes Elternteil nötig. Dauert nur zwei Minuten!

Die Möglicheit zur Registrierung endet in {{REGISTRATION-ENDDATE}}