Landeselternvertretung
Eltern, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen (im Folgenden: Kitas) oder in der Kindertagespflege in Hessen betreut werden, werden seit dem 30. Juni 2023 durch die erste hessische KiTa-Landeselternvertretung (KiTa-LEV) vertreten.
Diese wurde für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Die nächste Wahl der Landeselternvertretung findet im Herbst 2025 statt.
Sie wird von der derzeitigen KiTa-LEV in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales organisiert.
Bevor wir euch auf den folgenden Seiten den Ablauf der Wahl vorstellen, möchten wir euch zunächst einen Überblick über die Aufgaben und die Zusammensetzung der KiTa-Landeselternvertretung geben.

Aufgaben
Die KiTa-Landeselternvertretung (KiTa-LEV) ist ein landesweites Gremium, das die Interessen von Eltern in Hessen vertritt – und zwar in allen Fragen rund um Bildung, Betreuung und Erziehung in Kitas und in der Kindertagespflege.
1. Vertretung auf Landesebene
Die KiTa-LEV nimmt gegenüber dem Land Hessen die Elterninteressen wahr – nicht für einzelne Einrichtungen oder Träger, sondern auf struktureller und politischer Ebene.
Sie hat ein Anhörungs- und Informationsrecht, z. B. bei:
- geplanten Gesetzesänderungen zur Kindertagesbetreuung in Hessen
- der Gestaltung von Förderprogrammen des Landes
- Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung
Dabei entwickelt und beschließt die KiTa-LEV eigene Positionen, die sie als Stimme der Eltern gegenüber der Landesregierung einbringt.
2. Beratung und Unterstützung vor Ort
Ein weiteres Ziel der KiTa-LEV ist die Stärkung der Elternvertretung auf kommunaler Ebene.
Sie informiert, berät und unterstützt Eltern und Elternbeiräte, damit vor Ort in Gemeinden und Jugendamtsbezirken starke Elternvertretungen aufgebaut werden können.
3. Vernetzung von Eltern aus Kitas und Kindertagespflege
Die KiTa-LEV bringt Eltern aus Kitas und der Kindertagespflege zusammen – insbesondere, da es in der Kindertagespflege bislang keine gewählten Elternvertretungen gibt.
Hier übernimmt die KiTa-LEV die Aufgabe:
- den Austausch zu fördern
- Netzwerke für Eltern aus der Kindertagespflege aufzubauen
- diese Eltern gezielt einzubinden und sichtbar zu machen
4. Berichtspflicht
Einmal im Jahr berichtet die KiTa-LEV den gewählten Delegierten aus den Jugendamtsbezirken über ihre Arbeit.
5. Durchführung der Wahlen
Die KiTa-Landeselternvertretung ist für die Organisation und Durchführung der Wahl zur Landeselternversammlung zuständig – inklusive Planung, Kommunikation und Wahlplattform.
Zusammensetzung
Die KiTa-Landeselternvertretung (KiTa-LEV) besteht aus:
- einer oder einem Vorsitzenden
- bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden
- neun Vertreterinnen oder Vertretern aus dem Bereich der Kitas
- zwei Vertreterinnen oder Vertretern aus dem Bereich der Kindertagespflege
Die Mitglieder der Landeselternvertretung werden für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Die Amtszeit eines Mitglieds endet, wenn:
- das eigene Kind nicht mehr in einer hessischen Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut wird.