Wahlablauf
Die Landeselternvertretung wird von Delegierten aus den einzelnen Jugendamtsbezirken gewählt. Diese treten am 17. Januar 2026 zur sogenannten Landeselternversammlung zusammen und wählen die einzelnen Vertreterinnen und Vertreter der Landeselternvertretung.
Die Delegierten werden von den hessischen Eltern direkt für den Bereich der Kitas und Kindertagespflege gewählt.
Delegierte und Ersatzdelegierte der Jugendamtsbezirke
Die KiTa-Landeselternvertretung (KiTa-LEV) wird von der Landeselternversammlung gewählt.
Diese setzt sich zusammen aus jeweils
- einer Delegierten oder einem Delegierten sowie
- einer Ersatzdelegierten oder einem Ersatzdelegierten aus dem Bereich der Kitas und der Kindertagespflege – pro Jugendamtsbezirk.
Die Wahl dieser Delegierten und Ersatzdelegierten erfolgt direkt durch die Eltern in den jeweiligen Bezirken.
Registrierung zur Stimmabgabe
Damit Eltern bei der Wahl 2025 ihre Stimme für ihre Wunschkandidatin oder ihren Wunschkandidaten abgeben können, ist eine vorherige Registrierung erforderlich.
- Registrierungsbeginn: 26. September 2025
- Registrierungsende: 24. Oktober 2025
Die Registrierung erfolgt online über die Wahlplattform: www.lev-wahlen-hessen.de
Für die Registrierung werden benötigt:
- Vor- und Nachname
- E-Mail-Adresse
- fünfstelliger Zahlencode (siehe Wahlplakat)
Das Wahlplakat mit dem Code und einem QR-Code zur Registrierung hängt in allen hessischen Kitas und Kindertagespflegestellen aus. Bei Bedarf kann der Code dort auch erfragt werden.
Wichtig zu beachten:
- Pro Kind kann nur ein Elternteil registriert werden.
- Auch bei mehreren Kindern in derselben Einrichtung ist nur eine Registrierung möglich.
Briefwahl
Alternativ zur Online-Wahl kann auch per Briefwahl gewählt werden.
Dazu senden Eltern bis spätestens 10. Oktober 2025 ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben:
- Vor- und Nachname
- Postanschrift
- Zahlencode (vom Wahlplakat)
an:
Geschäftsstelle der KiTa-Landeselternvertretung Hessen
KitaEltern Hessen e.V.
Südanlage 21c
35390 Gießen
Die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugeschickt.
Bitte beachten: Für die Briefwahl gilt der Poststempel vom 10. Oktober 2025 als Fristnachweis.
Kandidatur als Delegierte*r
Eltern können sich auch selbst als Delegierte oder Delegierter ihres Jugendamtsbezirks zur Wahl stellen.
Die Bewerbung erfolgt online und auch per Brief über ein Bewerbungsformular auf der Wahlplattform:
www.lev-wahlen-hessen.de
- Ende der Bewerbungsfrist: 24. Oktober 2025
- Bei postalischer Bewerbung zählt der Poststempel vom 10. Oktober 2025
Voraussetzung:
Um in die Landeselternvertretung gewählt werden zu können, muss zuvor eine Wahl zur Delegierten oder zum Delegierten im eigenen Jugendamtsbezirk erfolgt sein.
Eine Kandidatur für die Landeselternvertretung ist bis zur Landeselternversammlung am 17. Januar 2026 möglich.
Ablauf der Wahl
Nach Ende der Bewerbungsfrist:
- Erstellung der Wahlzettel mit Kandidierendenlisten pro Jugendamtsbezirk
- Alle Kandidatinnen und Kandidaten findest du auf Plakaten in Kitas und Kindertagespflege sowie auf der Wahlplattform
- Versand der Unterlagen bei Briefwahl postalisch
Wahlzeitraum:
- Beginn: 3 Tage nach Veröffentlichung der Kandidierendenlisten
- Ende: 3. Dezember 2025
Genaue Fristen werden mit Veröffentlichung der Listen bekannt gegeben.
Wahlmöglichkeiten
- Online-Wahl: über www.lev-wahlen-hessen.de
- Briefwahl: mit zugesandtem Wahlzettel
Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Die Ergebnisse werden auf der Website unter der Rubrik „Wahlergebnisse“ veröffentlicht.
So wird ausgewertet:
- Die Person mit den meisten Stimmen im Jugendamtsbezirk wird zur Delegierten gewählt.
- Die Person mit den zweitmeisten Stimmen wird Ersatzdelegierte*r.
- Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Landeselternvertretung
Nach Abschluss der Delegiertenwahl werden die gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten zur Landeselternversammlung eingeladen. Diese findet am 17.01.2026 in Wiesbaden statt.
In dieser Versammlung wird aus der Mitte der Delegierten die neue Landeselternvertretung (LEV) Hessen gewählt.
Teilnahme und Stimmrecht
- Stimmberechtigt sind ausschließlich die Delegierten.
- Bei Verhinderung einer oder eines Delegierten übernimmt die Ersatzdelegierte bzw. der Ersatzdelegierte das Stimmrecht.
- Ersatzdelegierte dürfen zusätzlich zur oder zum Delegierten teilnehmen, haben dann aber kein Stimmrecht.
Ablauf der Wahl zur Landeselternvertretung
Die Wahl gliedert sich in drei Abschnitte:
1. Vorstellung der Kandidierenden
- Alle Kandidatinnen und Kandidaten zur Landeselternvertretung stellen sich kurz im Plenum vor.
- Sie können vorab angeben, für welches Amt sie kandidieren möchten.
- Die Kandidierenden werden während der Veranstaltung vom Wahlvorstand aufgerufen.
Der Wahlvorstand wird aus der Mitte der amtierenden Landeselternvertretung gebildet.
2. Wahl der Ämter
a) Vorsitz
- Zuerst wird das Amt der oder des Vorsitzenden gewählt.
b) Stellvertretung
- Danach erfolgt die Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
c) Stichwahl und Losentscheid
- Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.
- Führt auch diese zu keinem Ergebnis, entscheidet das Los.
- Stichwahl und Losentscheid werden vom Wahlvorstand durchgeführt.
3. Wahl der Beisitzer*innen
Die Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer erfolgt nach Betreuungsform getrennt:
- 9 Vertreter*innen für den Bereich Kita
- 2 Vertreter*innen für den Bereich Kindertagespflege
Stichwahl bei Beisitz:
- Kommt es bei der letzten zu besetzenden Stelle zu Stimmengleichheit, findet eine Stichwahl statt.
- Führt auch diese nicht zu einem Ergebnis, entscheidet das Losverfahren.